CMR - Versicherung
Im Rahmen der Frachtführerhaftungsversicherung (CMR-Versicherung) sind Frachtgüter aller Art einschließlich Kühlguttransporte vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung für alle wesentlichen Risken, wofür der Frachtführer haftet, versichert.
Frachtführerhaftung
Ein Frachtführer wird dann schadenersatzpflichtig, wenn zwischen der Übernahme bzw. Verladung und der Ablieferung beim Güterempfänger eine Beschädigung oder ein Verlust der Lieferung eintritt.
Bei verschuldeter Nichteinhaltung der vereinbarten Ablieferungszeit vom Ladegut haftet der Frachtführer neben Ladungsschäden bzw. Ladungsverlusten auch für Vermögensschäden. Sofern dadurch ein nachgewiesener Vermögensschaden entstanden ist.
Was deckt die Frachtführerhaftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) ab?
Im Rahmen der Frachtführerhaftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) sind Frachtgüter aller Art für alle wesentlichen Risiken, wofür ein Frachtführer haftet, versichert.
Der Versicherungsschutz gilt vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung der Güter.
Was ist versichert?
Mit der Frachtführerhaftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) ist auch grobes Verschulden versichert. Dies unter Aufhebung der vom Gesetz vorgegebenen Regelhaftungsbegrenzung von EUR 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm vom Schaden betroffenen Ladegut, bis zu der in der Polizze festgesetzten Versicherungssumme.
Für den Frachtführer stellen die CMR-Bestimmungen die gesetzlichen Haftungsgrundlagen dar. Kabotage, Lieferfristüberschreitungen, Haftungsmomente im Umfang der gesetzlichen Haftungsbestimmungen sowie Ladungs- Bergungs- und Entsorgungskosten sind versicherbar.
Wie hoch ist die Höchstersatzgrenze?
Die Versicherungssummen bzw. Höchstersatzgrenzen können
variabel je nach KFZ-Nutzlast bis zu EUR 1,5 Millionen betragen.
Diverse Zusatzdeckungen können auf Anfrage vereinbart werden.
Wie wird die Prämie berechnet?
Die Prämienberechnung erfolgt entweder auf Basis einer Jahrespauschalprämie pro Fahrzeugeinheit, oder nach dem Jahresumsatz.