Drohnenversicherung

Haftpflichtschutz ab 60 Euro jährlich.

Drohnenhaftpflicht

Für „unbemannte Luftfahrzeuge“, wie Flugdrohnen, Quadrocopter oder Multicopter besteht eine Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt eine Haftpflichtversicherung vor. Wenn durch die Nutzung der Drohne Schäden schuldhaft verursacht werden, beispielsweise an fremden Eigentum, übernimmt die Haftpflicht-Versicherung die Kosten.

Haftpflicht bis 1 Mio. Euro

Durch Ihre Drohne verursachte Personen- oder Sachschäden sind bis zu 1 Mio. Euro abgesichert

Versicherte Personen

Der Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ab 16 Jahre sind versichert.

In ganz Österreich versichert

Sie sind in Österreich geschützt und können die Drohne sowohl privat als Hobby oder für den Wettbewerb nutzen.

Diese Spielzeuge, Flugmodelle und Drohnen können Sie versichern:

Hinweis: Dies dient zur groben Orientierung

Spielzeug

bis zu 79 Joule Bewegungsenergie/Aufprallengie
Abfluggewicht bis zu 249 g
maximale Flughöhe 30 m
mit und ohne Kamera
zwischen Piloten und Drohne muss immer direkter Sichtkontakt bestehen

Flugmodell

CE-Klassen C0, C1, C2
für Hobbyflieger zum ausschließlichen Zweck des Fluges gedacht
max. Flughöhe 120 m
ohne Kamera und bis maximal 5 kg
zwischen Piloten und Modellflugzeug muss immer direkter Sichtkontakt
bestehen

Unbemannte Luftfahrzeuge

CE-Klassen C0, C1, C2
maximale Flughöhe 120 m
ab 250 g Abfluggewicht
mehr als 79 Joule Bewegungsenergie
zwischen Piloten und Drohne muss immer direkter Sichtkontakt bestehen

Das neue Drohnenregulativ unterteilt den Drohnenbetrieb in die Kategorien, „Open“, „Specific“ und „Certified“. Diese schreibt eine Registrierungspflicht für Drohnenhalter vor und legt Kompetenznachweise („Drohnenführerschein“) für Piloten fest.

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Gibt es Änderungen bei der Drohnen Pflichtversicherung?

Die Versicherungspflicht der Drohnen und Modellflugzeuge wird weiterhin durch das österreichische Luftfahrtgesetz geregelt. Eine Änderung des nationalen Luftfahrtgesetzes erfolgte bislang nicht.

Für bereits bei UNIQA versicherte Drohnen und Modellflugzeuge besteht somit Versicherungsschutz wie bisher.

Wann habe ich mich als Drohnenhalter bei der Austro Control zu registrieren?
Eine verpflichtende Registrierung besteht für Drohnen ab 250g Abfluggewicht und Drohnen unter 250g, wenn diese mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgerüstet sind, wie beispielsweise Kameras.
Das Mindestalter zur Registrierung beträgt 18 Jahre.
Hinweis: Keine Registrierungspflicht besteht für Halter von Spielzeugdrohnen gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie
 
Wo muss ich mich als Drohnenhalter registrieren?
Die Registrierung erfolgt über die Website der Austro Control. Die Registrierungsnummer ist sichtbar an allen verwendeten Drohnen anzubringen.
 
Ist für die Drohne eine Bewilligung durch die Austro Control erforderlich?
In der Betriebskategorie „Open“ ist keine Bewilligung durch die Austro Control erforderlich. In der Betriebskategorie „Specific“ ist eine Bewilligung der Austro Control einzuholen. Die Betriebskategorie „Certified“ benötigt ein zusätzliches Zulassungsverfahrens durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit.
UNIQA versichert die private Nutzung von Drohnen der Kategorie Open in den CE Klassen C0, C1, C2.
 
Für welche Personen ist der Drohnenführerschein verpflichtend?
Für alle Piloten einer Drohne ab 250 Gramm. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
 
Wie lange hat der Drohnenführerschein Gültigkeit?
Der Drohnenführerschein ist 5 Jahre gültig.
 
Wer benötigt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?
Jeder Halter einer Drohne, welche ein Abfluggewicht ab 250g aufweist, die Flughöhe von 30 Meter überschreitet und mehr als 79 Joule Bewegungsenergie aufweist.
 
Welche Drohnenklassen kann ich versichern?
UNIQA versichert Drohnen der CE Klassen C0, C1, C2, die in der Betriebskategorie „Open“ geflogen werden.
 
Ist meine Drohne eine Spielzeugdrohne?
Eine Spielzeugdrohne nach dem Luftfahrgesetz (§ 24d LFG) bedeutet, dass die Drohne weniger als 80 Joule Bewegungsenergie aufweist, das Abfluggewicht unter 250 Gramm beträgt und die maximale Flughöhe 30 Meter nicht übersteigt.
 
Muss ich meine Spielzeugdrohne registrieren?
Nein. Es besteht keine Registrierungspflicht für Halter von Spielzeugdrohnen gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie.
 
Wie kann ich meine Spielzeugdrohne versichern?
Spielzeugdrohnen gelten im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung (im Rahmen der UNIQA Zuhause&Glücklich Haushaltsversicherung) als mitversichert.
Der Abschluss einer eigenen Drohnen-Haftpflichtversicherung ist jedoch ebenfalls möglich.
 
Was hat es mit der CE-Kennzeichnung auf sich?
Die CE Kennzeichnung dient zur Sicherstellung einheitlicher Drohnen-Standards innerhalb der Europäischen Union. Seit 01.01.2021 haben Drohnen die EU Norm-Kennzeichnungen (CE) zu führen. Die gängigsten Drohnen sind den Klassen C0 bis C4 zugeordnet. In welche CE-Klasse eine Drohne fällt, bestimmt unter anderem ihr Gewicht.
Hinweis: UNIQA versichert die private Nutzung von Drohnen der Kategorie Open in den CE Klassen C0, C1, C2
 
Kann ich meine Drohne, die noch keine CE Kennzeichnung aufweist, bei UNIQA versichern?
Ja, sofern Ihre Drohne den CE Klassen C0, C1 oder C2 zuordenbar ist, kann diese versichert werden. Zu beachten ist, dass nach dem 01.01.2023 eine CE–Kennzeichnungspflicht der Drohne besteht.
 
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich mit meiner Drohne außerhalb des direkten Sichtkontakts fliege?
Nein. Das Luftfahrtgesetz schreibt direkten Sichtkontakt vor. Die Steuerung der Drohne mittels VR Brille, Handydisplay etc. ist kein direkter Sichtkontakt.