Drohnenversicherung
Haftpflichtschutz ab 60 Euro jährlich.
Drohnenhaftpflicht
Für „unbemannte Luftfahrzeuge“, wie Flugdrohnen, Quadrocopter oder Multicopter besteht eine Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt eine Haftpflichtversicherung vor. Wenn durch die Nutzung der Drohne Schäden schuldhaft verursacht werden, beispielsweise an fremden Eigentum, übernimmt die Haftpflicht-Versicherung die Kosten.
Haftpflicht bis 1 Mio. Euro
Durch Ihre Drohne verursachte Personen- oder Sachschäden sind bis zu 1 Mio. Euro abgesichert
Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer und alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ab 16 Jahre sind versichert.
In ganz Österreich versichert
Sie sind in Österreich geschützt und können die Drohne sowohl privat als Hobby oder für den Wettbewerb nutzen.
Diese Spielzeuge, Flugmodelle und Drohnen können Sie versichern:
Hinweis: Dies dient zur groben Orientierung
Spielzeug
bis zu 79 Joule Bewegungsenergie/Aufprallengie
Abfluggewicht bis zu 249 g
maximale Flughöhe 30 m
mit und ohne Kamera
zwischen Piloten und Drohne muss immer direkter Sichtkontakt bestehen
Flugmodell
CE-Klassen C0, C1, C2
für Hobbyflieger zum ausschließlichen Zweck des Fluges gedacht
max. Flughöhe 120 m
ohne Kamera und bis maximal 5 kg
zwischen Piloten und Modellflugzeug muss immer direkter Sichtkontakt
bestehen
Unbemannte Luftfahrzeuge
CE-Klassen C0, C1, C2
maximale Flughöhe 120 m
ab 250 g Abfluggewicht
mehr als 79 Joule Bewegungsenergie
zwischen Piloten und Drohne muss immer direkter Sichtkontakt bestehen
Das neue Drohnenregulativ unterteilt den Drohnenbetrieb in die Kategorien, „Open“, „Specific“ und „Certified“. Diese schreibt eine Registrierungspflicht für Drohnenhalter vor und legt Kompetenznachweise („Drohnenführerschein“) für Piloten fest.
Die Versicherungspflicht der Drohnen und Modellflugzeuge wird weiterhin durch das österreichische Luftfahrtgesetz geregelt. Eine Änderung des nationalen Luftfahrtgesetzes erfolgte bislang nicht.
Für bereits bei UNIQA versicherte Drohnen und Modellflugzeuge besteht somit Versicherungsschutz wie bisher.
Das Mindestalter zur Registrierung beträgt 18 Jahre.
Hinweis: Keine Registrierungspflicht besteht für Halter von Spielzeugdrohnen gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie
UNIQA versichert die private Nutzung von Drohnen der Kategorie Open in den CE Klassen C0, C1, C2.
Der Abschluss einer eigenen Drohnen-Haftpflichtversicherung ist jedoch ebenfalls möglich.
Hinweis: UNIQA versichert die private Nutzung von Drohnen der Kategorie Open in den CE Klassen C0, C1, C2